ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Schwanzer Andreas Photography
Gültig ab: 1. Januar 2025
Adresse: Wonkaplatz 5, 1220 Wien
E-Mail: office@schwanzerandreas.com
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge und Leistungen von Schwanzer Andreas Photography im Bereich Hochzeiten, Portraits und Paare.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers („Kunde“) werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich vereinbart.
Der Begriff „Fotografien“ umfasst alle digitalen Produkte (Fotos und Videos), unabhängig von Format, Technik oder Medium. Dazu zählen unter anderem: gedruckte Fotos, Fotobücher, Hochzeitsalben, Online-Galerien sowie auf Datenträgern gespeicherte Dateien.
2. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle notwendigen Informationen bereit (z. B. Ablaufpläne, Adressen, Sonderwünsche), damit der Auftrag rechtzeitig durchgeführt werden kann. Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen gehen zu Lasten des Kunden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass an den Locations fotografiert werden darf. Schwanzer Andreas Photography prüft keine Fotogenehmigungen und haftet nicht für Rechte Dritter (Personen, Gebäude, Marken etc.). Der Kunde stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei.
Reklamationen oder Mängelrügen müssen schriftlich innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung erfolgen. Danach gelten die Fotos als akzeptiert.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Arbeit von Schwanzer Andreas Photography einen individuellen, künstlerischen Stil hat. Das Endergebnis kann von früheren Arbeiten abweichen. Der Fotograf verwendet seinen eigenen kreativen Spielraum bei der Auswahl und Bearbeitung.
Der Kunde informiert seine Gäste im Voraus darüber, dass fotografiert wird und die Bilder verwendet werden können (z. B. Portfolio, Social Media).
3. Leistungen des Fotografen
Die Auswahl und Bearbeitung der Fotos erfolgt nach künstlerischem Ermessen. Änderungswünsche nachträglich sind nur gegen gesonderte Vereinbarung und zusätzliche Kosten möglich.
Es wird keine bestimmte Anzahl an Fotos garantiert, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
Es wird eine authentische Fotoreportage erstellt. Basisbearbeitungen (Licht, Fokus, Zuschnitt) sind enthalten. Aufwendige Retuschen nur nach gesonderter Vereinbarung.
Der Fotograf darf Aufträge ganz (bei Krankheit) oder teilweise an Dritte delegieren (z. B. Second Shooter, Assistent*innen), bleibt aber verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung.
RAW-Dateien werden nicht herausgegeben.
Nach Lieferung übernimmt der Kunde die Verantwortung für die Sicherung der Dateien. Der Fotograf ist nicht zur Langzeitarchivierung verpflichtet.
Der Fotograf darf erstellte Bilder für Portfolio- und Werbezwecke (Website, Social Media, Wettbewerbe, Publikationen etc.) verwenden, sofern der Kunde dem nicht schriftlich widerspricht.
Digitale Bilder werden im JPG-Format geliefert, in Farbe und/oder Schwarzweiß nach Ermessen des Fotografen.
Lieferzeit: max. 12 Wochen nach dem Fotoshooting. Für komplexe Produkte (z. B. Alben) wird ein separater Übergabetermin vereinbart.
Der Fotograf bemüht sich um die Erfüllung aller Foto-Wünsche, haftet aber nicht für Umstände außerhalb seiner Kontrolle (Wetter, Locationbeschränkungen, Verspätungen usw.).
4. Sonstiges bei Events
Bei Einsätzen ab 6 Stunden stellt der Kunde einen kleinen Ruhebereich für den Fotografen zur Verfügung (1 Tisch, 2 Stühle, Stromanschluss) sowie Getränke und Verpflegung.
5. Preise, Zahlungen & Spesen
Überschreitet die tatsächliche Arbeitszeit die vereinbarte Dauer, wird jede begonnene Stunde mit €450 berechnet.
Die Rechnung erfolgt am Folgetag nach erbrachter Leistung.
Bei Bedarf ist eine Unterkunft für 2 Nächte in der Nähe des Veranstaltungsorts bereitzustellen, um eine pünktliche Anreise zu sichern.
Zusätzliche Kosten (z. B. Material, Parkgebühren, Porto) werden separat verrechnet.
6. Änderungen, Verschiebungen & Stornierungen
Sollte eine Hochzeit verschoben werden und in den nächsten 12 Monaten ein Ersatztermin gefunden werden, soweit der Fotograf verfügbar ist, bleibt der vereinbarte Preis gleich.
Bei Stornierung durch den Kunden erfolgt eine Zahlung von 50% des vereinbarten Honorars.
Sollte der Fotograf den Auftrag aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft, Verletzung oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht persönlich ausführen können, bemüht er sich um gleichwertigen Ersatz.
Der Fotograf darf den Auftrag ganz oder teilweise an Dritte übertragen, ohne vorherige Zustimmung des Kunden.
7. Eigentumsrechte, Nutzungsrechte & Urheberrecht
7.1 Der künstlerische Gestaltungsspielraum (Bildgestaltung, Bildbearbeitung, Aufnahmeort, fotografische Mittel) liegt im Ermessen von Schwanzer Andreas solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen wurden. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil von Schwanzer Andreas informiert. Schwanzer Andreas wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden. Die Fotos werden im hochauflösendem JPG-Format zur Verfügung gestellt. Dabei wird nach eigenem Empfinden von Schwanzer Andreas eine Sammlung aus Farb- und Schwarzweiß - Fotos zusammengestellt. Die Lieferung erfolgt so schnell wie möglich, aber spätestens 12 Wochen nach einer Hochzeit; beziehungsweise 4 Wochen jeder anderer Art von Shooting.
7.2 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Schwanzer Andreas ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist.
7.3 Während eines Portraitshootings bei Hochzeiten ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Auch während der Trauung sowie dem Einzug, dem Anschnitt der Torte und dem Eröffnungstanz wird gebeten, dass nicht von Gästen fotografiert wird, da dies die Arbeit von Schwanzer Andreas beeinflussen und beeinträchtigen kann. Sollte trotz der genannten Einwände von Gästen fotografiert werden, muss damit gerechnet werden, dass einzelne Teile der Hochzeit ggf. nicht von Schwanzer Andreas fotografisch festgehalten werden können. Dadurch verliert das Brautpaar jeglichen Anspruch gegen fehlende Bilder rechtlich vorzugehen.
7.4 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet Schwanzer Andreas nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.5 Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse etc. Schwanzer Andreas zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall von Schwanzer Andreas kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
7.6 Schwanzer Andreas ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Schwanzer Andreas ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen.
7.7 Schwanzer Andreas haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
7.8 Schwanzer Andreas haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder-und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt Schwanzer Andreas keine Haftung.
8. PERSÖNLICHKEITSRECHTE UND BILDRECHTE
Die Fotos bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Schwanzer Andreas Photography.
Nach Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke.
Kommerzielle Nutzung erfordert eine gesonderte schriftliche Vereinbarung.
Der Fotograf wählt die Bilder für die Auslieferung aus. Der Kunde hat kein Anrecht auf alle entstandenen Fotos.
Bearbeitungen oder Änderungen der Fotos durch den Kunden sind ohne Zustimmung des Fotografen nicht erlaubt.
Der Fotograf darf Bilder zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbung verwenden, es sei denn, der Kunde widerspricht schriftlich vor dem Hochzeitstag.
Wünscht der Kunde keine Veröffentlichung, wird eine Vertraulichkeitsgebühr von €1000 erhoben, um den Ausfall des Werbewerts auszugleichen. Dies gilt als verbindliche Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA).
8. Haftung
Der Kunde ist verantwortlich für alle benötigten Fotogenehmigungen.
Der Fotograf haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstanden sind.
Keine Haftung für indirekte Schäden, höhere Gewalt, technische Defekte oder Ausfälle.
In solchen Fällen wird gemeinsam versucht, einen Ersatztermin zu finden.
9. Aufrechnung & Abtretung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Eine Abtretung an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Fotografen möglich.
10. Widerrufsrecht
Der Kunde kann innerhalb von 7 Tagen ab Vertragsabschluss schriftlich vom Vertrag zurücktreten (z. B. per E-Mail an office@schwanzerandreas.com
11. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 1220 Wien, soweit nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

